§ 3 Vereinbarungen zur Nachhaltigkeit
Die zu erbringende Leistung soll sich insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Ökologie zu herkömmlichen Leistungen unterscheiden.
1) Ressourcen schonende Herstellung und Verwendung zertifizierter Materialien:
Die vom Planer vorgegebenen Materialien, Beschläge und Oberflächen Beschichtungen wurden unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ausgewählt und sind so zu verwenden. Alternative Produkte sind mit dem Planer zu besprechen.
2) Verwendung regenerativer Energie
Die für die Herstellung und Montage benötigte Energie (Elektrizität, Kraftstoff) ist aus regenerativen Quellen zu beziehen und auf Verlangen nach zu weisen.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden wird ein Energieeinsatz von pauschal 1,5% für die Herstellung und 0,5% für die Montage des Netto-Auftragsvolumens angenommen. Den CO²-Ausgleich entrichtet der ausführende Betrieb selbstständig an ein entsprechendes Unternehmen/ Projekt (z.B. Atmosphair, Primaklima)
3) Einbindung der Mitarbeiter
Das Konzept der Nachhaltigen Einrichtung ist mit allen beteiligten Mitarbeitern zu besprechen. Ziel ist eine aktive Beteiligung und eine andauernde Verbesserung zur Herstellung nachhaltiger Produkte. Der Planer unterstützt den ausführenden Betrieb bei der Einbindung der Mitarbeiter.